JudikaturVwGH

Ra 2017/03/0105 6 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
05. September 2018

Das VwG kann sich in seiner Entscheidung nach § 13 Abs. 5 VwGVG 2014 auch auf Beschwerdevorbringen stützen, dem die anderen Verfahrensparteien, obgleich es ihnen möglich war, nicht entgegengetreten sind (vgl. dazu VwGH 1.9.2014, Ra 2014/03/0028).

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