Ra 2017/03/0105 6 – Vwgh Rechtssatz
Rückverweise
Das VwG kann sich in seiner Entscheidung nach § 13 Abs. 5 VwGVG 2014 auch auf Beschwerdevorbringen stützen, dem die anderen Verfahrensparteien, obgleich es ihnen möglich war, nicht entgegengetreten sind (vgl. dazu VwGH 1.9.2014, Ra 2014/03/0028).
Nach der Rechtsprechung des VwGH (vgl. VwGH 24.4.2018, Ra 2017/03/0010,0011 und VwGH 5.9.2018, Ra 2017/03/0105, 0106) ist dem KflG eine Regelung über die örtliche Zuständigkeit auch in Angelegenheiten grenzüberschreitender (internationaler) Kraftfahrlinien zu entnehmen, sodass die Zuständigkeitstatbestände des § 3 Abs…
0085, mwN); auch die Durchführung einer mündlichen Verhandlung zu diesem Zweck ist nicht ausgeschlossen, wenn auch grundsätzlich nicht geboten (vgl. zum Ganzen auch VwGH 5.9.2018, Ra 2017/03/0105).…
…Ausschlusses der aufschiebenden Wirkung untermauern, spätestens in der Begründung ihrer Beschwerde gegen den Ausschluss der aufschiebenden Wirkung konkret darzutun und zu bescheinigen (vgl. VwGH 05.09.2018, Ra 2017/03/0105 unter Hinweis auf VwGH 11.4.2018, Ra 2017/08/0033). Auch hat das Verwaltungsgericht auf Sachverhaltsänderungen nach Erlassung des Bescheids Bedacht zu nehmen (vgl. VwGH. 01.09.2014…
…den Interessen der bP gegenüberzustellen und abzuwägen ist. Im verfahrensgegenständlichen Fall ergibt sich weder aus dem Bescheid noch aus dem Akteninhalt (vgl. dazu 05.09.2018, Zl. Ra 2017/03/0105, wonach das Verwaltungsgericht das Vorliegen der Voraussetzungen für den Ausschluss der aufschiebenden Wirkung eigenständig zum Zeitpunkt seiner Entscheidung zu beurteilen hat), dass die Einbringlichkeit eines…
…bloß auf die voraussichtliche Dauer des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens alleine, sondern auf die Dauer des bis zur meritorischen Entscheidung insgesamt erforderlichen Verfahrens abzustellen ist (VwGH 20.06.2017, Ra 2017/18/0103, Rz 17, mwN). Zudem hat das Verwaltungsgericht nachvollziehbar zu begründen, wenn es eine meritorische Entscheidungszuständigkeit nicht als gegeben annimmt (VwGH 12.12.2022, Ra 2022…
…im Wege ihrer E Mail Adresse - insofern fungierte sie als (bloße) Botin (vgl. etwa VwGH 5.10.1990, 90/18/0050, Pkt. V.; 22.2.2018, Ra 2017/09/0049, Rn. 23) beschränkte. 10. Insgesamt ist daher - im Sinn des Vorgesagten - jedenfalls nicht vom Vorliegen eines (offengelegten) Vollmachtsverhältnisses zwischen dem Revisionswerber und…