Ra 2017/03/0105 6 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Das VwG kann sich in seiner Entscheidung nach § 13 Abs. 5 VwGVG 2014 auch auf Beschwerdevorbringen stützen, dem die anderen Verfahrensparteien, obgleich es ihnen möglich war, nicht entgegengetreten sind (vgl. dazu VwGH 1.9.2014, Ra 2014/03/0028).