Ra 2017/02/0060 2 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Ein Bescheid ist dann erlassen, wenn er verkündet oder formgerecht zugestellt wurde; im Mehrparteienverfahren ist ein Bescheid als erlassen anzusehen, wenn er einer Partei zugestellt wurde (vgl. E 26. April 1993, 91/10/0252).