Ra 2017/01/0276 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist eine Verwaltungsübertretung gemäß § 28 Abs. 1 Z 1 lit. a (in Verbindung mit § 3 Abs. 1) eine schwerwiegende Übertretung des AuslBG, die das Verleihungshindernis nach § 10 Abs. 2 Z. 2 zweiter Satzteil StbG bewirkt (vgl. das hg. Erkenntnis vom 19. September 2013, 2013/01/0109, mwN). Bei Vorliegen einer schwerwiegenden Übertretung des AuslBG muss weder ein "besonderer Unrechtsgehalt der Verwaltungsübertretung", noch müssen "die näheren Umstände der Verwaltungsübertretung" geprüft werden (vgl. das hg. Erkenntnis vom 26. Jänner 2012, 2011/01/0153, mwN).