JudikaturVwGH

Ro 2016/15/0042 4 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
18. Dezember 2017

Der die Befreiung von der Rundfunkgebühr Beantragende hat nach Ergehen des "Mängelbehebungsauftrags" des BVwG zur Vorlage von Nachweisen des Bezugs einer anspruchsbegründenden Leistung iSd § 47 Abs. 1 FMGebO Unterlagen betreffend deutsche Studienförderung vorgelegt, von denen er meinte, sie würden einen Anspruch gemäß § 47 Abs. 1 Z 6 FMGebO iVm dem Anwendungsvorrang des Unionsrechts begründen. In einem solchen Fall liegt keine Unvollständigkeit des Anbringens vor, die eine Zurückweisung erlauben würde, sondern es ist in der Sache selbst zu entscheiden, wobei sich das BVwG mit der unionsrechtlichen Argumentation des Antragstellers inhaltlich im Einzelnen auseinander zu setzen und dazu gegebenenfalls auch notwendige ergänzende Feststellungen zu treffen hat.

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