JudikaturVwGH

Ra 2016/13/0043 7 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
26. Juli 2017

§ 2 Abs. 3 der Neugründungs-Förderungsverordnung knüpft nicht an die von der Bundesanstalt Statistik Österreich vorgenommene klassifikatorische Zuordnung iSd § 21 Bundesstatistikgesetz 2002 an, sondern daran, ob sich der Betriebsinhaber innerhalb der letzten 15 Jahre als Betriebsinhaber eines Betriebes vergleichbarer Art betätigt hat, wobei hiezu auf die "Klasse" im Sinne der Systematik ÖNACE verwiesen wird. Dazu ist im Abgabenverfahren selbständig zu prüfen, ob der nunmehrige, neu eröffnete Betrieb mit einem bisherigen Betrieb in diesem Sinne vergleichbar ist (vgl. zu den Kriterien der Zuordnung Abschnitt II C des Anhangs zur Verordnung (EWG) Nr. 696/93 des Rates vom 15. März 1993).

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