JudikaturVwGH

Ra 2016/03/0086 3 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
21. Juni 2017

§ 5 Abs 1 GelVerkG 1996 fasst im Zusammenhang mit Abs 3 unter dem Begriff der Zuverlässigkeit nicht nur Zuverlässigkeitsregelungen im Sinne der GewO 1994, sondern auch Tatbestände über die allgemeinen Voraussetzungen für die Ausübung von Gewerben zusammen und geht in diesem Sinn von einem weiten Begriff der Zuverlässigkeit aus. Ferner hat der Gesetzgeber mit der Regelung des § 5 Abs 3 GelVerkG 1996 gegenüber § 87 Abs 1 Z 1 und 3 GewO 1994 besondere Bestimmungen getroffen (VwGH vom 26. Mai 2014, 2013/03/0153).

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