JudikaturVwGH

20 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
09. September 2016

Mit der Besoldungsreform 2015 (BGBl. I Nr. 32/2015) und der Dienstrechts-Novelle 2015 (BGBl. I Nr. 65/2015) sollte das Besoldungs- und Vorrückungssystem der österreichischen Bundesbeamten an unionsrechtliche Erfordernisse - insbesondere aufgrund der Rechtsprechung des EuGH (vgl. Urteil EuGH 19. Juni 2014, C-501/12, Specht; Urteil EuGH 11. November 2014, C-530/13, Schmitzer) zum Verbot der Altersdiskriminierung - angepasst werden. Bestehende Dienstverhältnisse wurden gesetzlich in das neue System übergeleitet. Im Zuge der Übergangsregelungen wurde angeordnet, dass die zuvor geltenden Bestimmungen "in laufenden und künftigen Verfahren nicht mehr anzuwenden" sind.

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