Ra 2015/10/0042 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Der Erteilung eines forstbehördlichen Auftrages an den Verursacher der Waldverwüstung steht der Umstand, dass sich der Waldeigentümer mit der Waldverwüstung einverstanden erklärt bzw. gegen eine Wiederaufforstung ausgesprochen hat, nicht entgegen.