JudikaturVwGH

Ra 2015/08/0095 4 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
27. Dezember 2018

Eine Zurückverweisung nach § 28 Abs. 3 zweiter Satz VwGVG ist nicht etwa aus Gesichtspunkten der Effizienz geboten, ist doch die Vornahme ergänzender Ermittlungen durch das Verwaltungsgericht fallbezogen jedenfalls im Interesse der Raschheit gelegen (vgl. dazu näher VwGH 19.1.2017, Ro 2014/08/0084).

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