JudikaturVwGH

Ro 2014/12/0018 6 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
18. Dezember 2014

Durch eine an Vorgesetzte gerichtete Weisung, die auch an den Beamten "zur Kenntnisnahme" gelangte, wurde dieser zwar über die Erlassung einer Weisung in Kenntnis gesetzt, ohne jedoch dadurch Adressat dieser Weisung zu werden, weshalb diese ihn nicht in eigenen Rechten berühren konnte.

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