Ro 2014/12/0018 6 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Durch eine an Vorgesetzte gerichtete Weisung, die auch an den Beamten "zur Kenntnisnahme" gelangte, wurde dieser zwar über die Erlassung einer Weisung in Kenntnis gesetzt, ohne jedoch dadurch Adressat dieser Weisung zu werden, weshalb diese ihn nicht in eigenen Rechten berühren konnte.