JudikaturVwGH

Ro 2014/09/0066 3 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
24. März 2015

Eine Formalpartei (Partei ohne materielle subjektiv-öffentliche Rechte) ist berechtigt, die Verletzung ihrer prozessualen Rechte, die für sie subjektive Rechte darstellen, beim VwGH geltend zu machen (E 16.9.1999, 99/07/0042). Der Formalpartei kommt daher zur Durchsetzung ihrer aus der durch Gesetz eingeräumten Stellung folgenden prozessualen Befugnisse auch Revisionslegitimation iSd Art. 133 Abs. 6 Z. 1 B-VG zu (vgl. E 10. Juni 1999, 99/07/0066; E 1. Juli 2005, 2003/03/0082).

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