Ro 2014/06/0084 9 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Dass die abstrakte Eignung eines Standortes gemäß § 46 Abs. 2 Z 2 Slbg ROG 2009 als gegeben angesehen wurde, schließt eine negative Beurteilung hinsichtlich der Qualifikation für das Vorliegen eines besonderen Grundes nicht aus, weil sonst eine eigenständige Normierung der Z 2 leg. cit. hinfällig wäre.