Ra 2014/03/0025 3 – Vwgh Rechtssatz
Die Unzuständigkeit des Verwaltungsgerichtes ist - wenn sie in der außerordentlichen Revision nicht geltend gemacht wird - vom Verwaltungsgerichtshof nicht aufzugreifen (Hinweis B vom 23. Juni 2014, Ra 2014/12/0002).
04/0001, mwN), noch berechtigt, von Amts wegen erkannte Gründe, die zur Zulässigkeit der Revision hätten führen können, aufzugreifen (Hinweis B vom 24. September 2014, Ra 2014/03/0025, 0026, mwN).…
Verwaltungsgerichtshof von Amts wegen nur dann aufzugreifen, wenn der Revisionswerber eine Rechtsfrage grundsätzlicher Bedeutung in der allein maßgeblichen Zulässigkeitsbegründung aufwirft (vgl. dazu z.B. VwGH 24.9.2014, Ra 2014/03/0025, 0026; VwGH 22.11.2017, Ra 2015/06/0055, jeweils mwN)…
…wenn sie zur Ermittlung des maßgebenden Sachverhalts (vgl. § 37 AVG) lediglich völlig ungeeignete Ermittlungsschritte gesetzt oder bloß ansatzweise ermittelt hat“ (VwGH 26.06.2014, Ro 2014/03/0063). Gleiches gilt, wenn „das Verwaltungsgericht eine andere Rechtsauffassung als die Verwaltungsbehörde vertritt und sich daraus erst die Notwendigkeit zu Ermittlungen in eine andere…
…Rechtsfrage grundsätzlicher Bedeutung in der allein maßgeblichen Zulässigkeitsbegründung aufwirft (vgl. dazu z.B. VwGH 13.2.2023, Ra 2023/03/0007; 24.9.2014, Ra 2014/03/0025, 0026; jeweils mwN). 28 Das Finanzamt wirft mit seinem Vorbringen eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung auf; die Revision ist aufgrund der vom Verwaltungsgerichtshof…
…welche das BVwG allenfalls im Zusammenhalt mit einer durchzuführenden Verhandlung ergänzen (und zu einer meritorischen Entscheidung heranziehen) könnte (vgl. dazu VwGH 09.03.2016, Ra 2015/08/0025, mwN; 10.09.2014, Ra 2014/08/0005), sondern es wäre das gesamte erforderliche Ermittlungsverfahren durch das BVwG durchzuführen. Der Vollständigkeit halber sei zudem angemerkt, dass auch die Einschätzung der Leiden…
…“ des Beschwerdeverfahrens vor dem Verwaltungsgericht die Rechtmäßigkeit der Zurückweisung (VwGH 22.01.2015, Ra 2014/06/0055; 12.10.2015, Ra 2015/22/0115 mwN; 13.10.2015, Ra 2015/03/0057; vgl. auch VwGH 13.11.2014, Ra 2014/18/0025), also die Zulässigkeit des zugrunde liegenden Antrags (VwGH 28.01.2016, Ra 2015/07/0070; vgl. auch VwGH 03.08.2016, Ro 2016/07/0006), nicht aber dessen inhaltliche…
…Rechtliche Beurteilung: Zu A) 3.1. Einleitend ist darauf hinzuweisen, dass das Verwaltungsgericht die zu seinem Entscheidungszeitpunkt relevante Sach- und Rechtslage anzuwenden hat (VwGH 21.10.2014, Ro 2014/03/0076), es kommt also nicht darauf an, ob der Bescheid der Behörde zum Zeitpunkt von dessen Erlassung rechtmäßig war, sondern ob dieser nunmehr – zum…
…die Gewissheit für sich hat und alle anderen Möglichkeiten absolut oder mit Wahrscheinlichkeit ausschließt oder zumindest weniger wahrscheinlich erscheinen lässt (vgl zB VwGH 31.5.2017, Ro 2014/13/0025; Ritz/Koran , BAO 7 § 167 Rz 8 mwN). Soweit im Folgenden nicht gesondert erörtert, sind die obigen Sachverhaltsfeststellungen aktenkundig. Beweismittel: Zusammenschlussvertrag vom 18.11.2011; Schreiben…
…Die Einräumung eines Instanzenzugs darf nicht mangels sachgerechten Eingehens und brauchbarer Ermittlungsergebnisse [in erster Instanz] „zur bloßen Formsache degradiert“ werden (VwGH 26.06.2014, Ro 2014/03/0063). Die Begründung eines Bescheides hat Klarheit über die tatsächlichen Annahmen der Behörde und ihre rechtlichen Erwägungen zu schaffen. Als Sachverhalt hat sie daher alle…
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