JudikaturVwGH

Ra 2014/03/0025 3 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
24. September 2014

Die Unzuständigkeit des Verwaltungsgerichtes ist - wenn sie in der außerordentlichen Revision nicht geltend gemacht wird - vom Verwaltungsgerichtshof nicht aufzugreifen (Hinweis B vom 23. Juni 2014, Ra 2014/12/0002).

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