Ra 2014/03/0025 3 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Die Unzuständigkeit des Verwaltungsgerichtes ist - wenn sie in der außerordentlichen Revision nicht geltend gemacht wird - vom Verwaltungsgerichtshof nicht aufzugreifen (Hinweis B vom 23. Juni 2014, Ra 2014/12/0002).