Ra 2014/03/0003 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Enthält die Revision kein Vorbringen, das Zweifel an der Richtigkeit der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes begründen könnte und daher dazu angetan wäre, von dieser abzugehen, ist die Revision gemäß § 34 Abs 1 VwGG wegen Nichtvorliegens der Voraussetzungen des Art 133 Abs 4 B-VG zurückzuweisen.