JudikaturOGH

RS0127231 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. September 2025

Für das Hauptverfahren ist gemäß § 36 Abs 3 erster Satz StPO primär jenes Gericht zuständig, in dessen Sprengel die Straftat ausgeführt wurde oder ausgeführt werden sollte. Der (geplante) Erfolgseintritt ist demgegenüber subsidiär.

Verweise

Rückverweise