7Ob64/09a—OGH Entscheidung
29. April 2009
…einem solchen Mangel behafteten Sachentscheidung führen, sondern nur dann, wenn er zum Nachteil des Revisionsrekurswerbers ausschlagen könnte (§ 57 Z 4 AußStrG; RIS-Justiz RS0120213, RS0119971 [T2]). Gemäß § 58 Abs 1 und 3 AußStrG ist vor der Entscheidung auf Aufhebung und Zurückverweisung der Außerstreitsache an eine Vorinstanz zu prüfen, ob…