12Os70/14g—OGH Entscheidung
28. August 2014
…warum anzunehmen wäre, dass sich die zur Mitwirkung an einer Befundaufnahme nicht verpflichtete Zeugin zu einer Aussage bzw Befundaufnahme bereit finden würde (RIS-Justiz RS0117928, RS0118956 [T3, T4], RS0108614, RS0097584). Ein aussagepsychologisches Gutachten ist im Übrigen nur dann erforderlich, wenn das Gericht die ihm allein zukommende Aufgabe, die Glaubwürdigkeit einer Beweisperson…