JudikaturOGH

RS0116736 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
16. Juli 2025

Keine entscheidende Tatsache wird angesprochen, wenn das Erstgericht eine gleichartige Verbrechensmenge nur pauschal individualisiert hat und der Beschwerdeführer die Täterschaft hinsichtlich einzelner Taten in Frage stellt.

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