Keine entscheidende Tatsache wird angesprochen, wenn das Erstgericht eine gleichartige Verbrechensmenge nur pauschal individualisiert hat und der Beschwerdeführer die Täterschaft hinsichtlich einzelner Taten in Frage stellt.
…spricht damit aber keine entscheidende Tatsache an, weil die Annahme eines kürzeren Tatzeitraums den Schuldspruch oder die Subsumtion nicht in Frage stellen würde (RIS Justiz RS0116736 [T13]). [5] Die Subsumtionsrüge (nominell „Z 9“, inhaltlich Z 10) zielt betreffend II./G./3./ des Schuldspruchs auf die Annahme der…
…Tatzeiten und Häufigkeit der Angriffe innerhalb der im Urteil bezeichneten Zeiträume bezieht, spricht sie somit keinen für die rechtliche Beurteilung bedeutenden Umstand an (RIS Justiz RS0116736). [5] Letzteres gilt auch für das zu II/ erstattete Vorbringen (Z 5 erster Fall) betreffend „Tatzeiträume bzw Tatzeitpunkte“. [6] Ebenso wenig liegt…
…der geringeren „geschlechtlichen Anziehung“ in „innerfamiliärer Nähe“ und das Fehlen einer Gelegenheit zur Tatbegehung in einem Fall (vgl aber RIS Justiz RS0116736) isoliert einzelne Beweisergebnisse herausgreift, ohne auf die Entscheidungsgründe Bedacht zu nehmen. [11] Gleiches gilt für das gegen die Erwägungen der Tatrichter zum Beweiswert der Aussage…
…individualisierter Taten erfasst, womit der Wegfall der Täterschaft hinsichtlich einzelner davon weder den Schuldspruch noch die Subsumtion einer begangenen Tat in Frage stellt (RIS Justiz RS0116736; Ratz , WK StPO § 281 Rz 33; zur Unbedenklichkeit aus Z 3 vgl im Übrigen Lendl , WK StPO § 260 Rz…
…jedoch angesprochen, wenn das Erstgericht eine gleichartige Verbrechensmenge nur pauschal individualisiert hat und der Beschwerdeführer die Täterschaft hinsichtlich einzelner Taten in Frage stellt (RIS Justiz RS0116736). Fallbezogen hat das Erstgericht die vom Schuldspruch erfassten Taten – abgesehen von ihrer in jedem der Kalenderjahre 2013 bis 26. Februar 2015…
…idgF (zum Begriff der gleichartigen Verbrechensmenge vgl Ratz , WK StPO § 281 Rz 33, 291 f, 576 ff; RIS-Justiz RS0119552, RS0116736) durch die verfehlte rechtliche Beurteilung der vor dem 1. August 2013 begangenen Taten nicht in Frage gestellt, sondern würde aus der (zusätzlichen) Beurteilung…
…– wie zur Tatbestandsverwirklichung nach § 128 Abs 1 Z 5 StGB erforderlich – 5.000 Euro übersteigen würde (vgl RIS Justiz RS0116736 [T16]). Indem die Beschwerde (aus Z 5 zweiter und fünfter Fall) bloß die „Feststellungen zur Höhe des von der Angeklagten weggenommenen Bargelds“…
…nicht in Frage. Entgegen der darauf bezogenen Beschwerdeargumentation (Z 5 zweiter Fall) waren die Tatrichter daher zur Erörterung dieser Aussage nicht verpflichtet (RIS Justiz RS0116736). Mit bloßer Wiederholung des Vorbringens zur Mängelrüge weckt die Tatsachenrüge (Z 5a) keine erheblichen Bedenken gegen die Richtigkeit des Ausspruchs über entscheidende Tatsachen. Die…
…pauschal individualisierter Taten RIS-Justiz RS0119552) und keine entscheidende Tatsache angesprochen wird, wenn nur die Täterschaft hinsichtlich einzelner Taten in Frage gestellt wird (RIS-Justiz RS0116736; Ratz , WK-StPO § 281 Rz 33 ). [7] Zum Schuldspruch A./ konstatierte das Erstgericht (US 9), dass durch die Verarbeitung von…
…Rz 33), weshalb der mit dem Vorbringen inhaltlich angestrebte Wegfall einzelner sexueller Übergriffe ohne Auswirkungen auf den Schuldspruch und die Subsumtion wäre (RIS-Justiz RS0116736). Unter dem Aspekt der Sache nach unternommener Infragestellung der vom Erstgericht – mit ausführlicher Begründung (US 6 ff) – bejahten Glaubwürdigkeit des Opfers…
…an, weil das Erstgericht eine gleichartige Verbrechensmenge nur pauschal individualisiert hat und der Beschwerdeführer die Täterschaft bloß hinsichtlich einzelner Taten in Frage stellt (RIS Justiz RS0116736). Weshalb das Einverständnis des Opfers den Tatbestand des § 206 Abs 1 StGB oder § 207 Abs 1 StGB ausschließen oder…
… 9) zu einem Preis von „insgesamt etwa 6.500 Euro“ (US 7) - weder die Schuld- noch die Subsumtionsfrage berührt (RIS-Justiz RS0116736). Die Rechtsrüge (Z 9 lit a) legt nicht dar, warum das Erstgericht - neben der Konstatierung, dass „der Drittangeklagte (…) als Geschäftsführer…
…schweren Missbrauchshandlungen betreffen könnten; vgl RIS Justiz RS0115464, RS0090814, RS0090888) die Subsumtion der zu II./1./ dargestellten gleichartigen Verbrechensmenge ändern sollte (vgl RIS Justiz RS0117436, RS0116736). [7] Die Nichtigkeitsbeschwerde war daher bereits bei nichtöffentlicher Beratung sofort zurückzuweisen (§ 285d Abs 1 StPO), woraus die Zuständigkeit des Oberlandesgerichts zur Entscheidung…
…Beschwerde nicht darlegt, weshalb eine nach dem Sommer 1997 gelegene Tatzeit für den Schuldspruch oder die Subsumtion von Bedeutung sein sollte (vgl RIS Justiz RS0116736). Soweit der Angeklagte hinsichtlich des Tatzeitraums einen Widerspruch (nominell aus Z 3, der Sache nach aus Z 5 dritter Fall) zwischen dem Ausspruch…
…Höhe der einzelnen Bestellungen sowie der Häufigkeit dieser“ keinen für die rechtliche Beurteilung der vom Erstgericht angenommenen gleichartigen Verbrechensmenge entscheidenden Umstand an (RIS Justiz RS0116736). Auch die Einwände des Zweitangeklagten, die nur auf einzelne, isoliert betrachtete Gesichtspunkte abstellen und die Beweiswürdigung (US 7 ff) nicht in ihrer Gesamtheit…
…von einer unbestimmten Mehrzahl von (ua durch die Eingrenzung des Tatzeitraums) bloß gegenüber anderen, nicht aber untereinander abgegrenzten gleichartigen Taten aus (vgl RIS-Justiz RS0119552, RS0116736 [insbesondere T7, T8]). Fallkonkret ist auch sonst weder für die Schuld- noch für die Subsumtionsfrage bedeutsam, ob „die Vermögensschädigung“ schon ab 2004 oder…
…Mehrzahl gleichartiger Taten (im materiellen Sinn) nur pauschal individualisiert, kann zudem auch die Täterschaft hinsichtlich einzelner dieser Taten nicht erfolgversprechend infrage gestellt werden (RIS Justiz RS0116736; Ratz , WK StPO § 281 Rz 33). Die rechtliche Beurteilung der Subsumtionseinheit bleibt in beiden Fällen unberührt, wenn der (Gesamt-)Wert der durch…
…vgl auch US 6 und 54) gar nicht umfasste und die einzelnen in diesem Schuldspruch zusammengefassten Taten bloß pauschal individualisiert wurden (vgl RIS-Justiz RS0116736). Der in diesem Zusammenhang erhobene Einwand (Z 9 lit a) fehlender Konstatierungen dazu, „ob der Betrag von Euro 30.000,00 tatsächlich von…
…der § 206 StGB subsumierten Übergriffe angestrebt und solcherart weder ein Schuldspruch noch die Subsumtion einer davon umfassten Tat infrage gestellt (vgl RIS Justiz RS0116736 [insbesondere T7] und RS0117436, jüngst 13 Os 77/21d). [20] Zum anderen behauptet die Rüge (der Sache nach Z 10), mangels Feststellungen…
…releviert, spricht sie keine für die Schuld- oder die Subsumtionsfragen bedeutsamen – somit keine entscheidenden – Tatsachen an (siehe aber RIS Justiz RS0106268, RS0117499 und RS0116736 [insbesondere T13]). [10] Soweit die Rüge diesen Umstand sowie „überschneidende Zeiträume“ zu I/1 und II/1 „hilfsweise auch unter dem Nichtigkeitsgrund…
…Verbrechensmengen keine entscheidende Tatsache an, wenn sie angesichts der jedenfalls vorliegenden Vielzahl körperlicher Übergriffe die Täterschaft in einigen wenigen Fällen in Frage stellt (RIS Justiz RS0116736, vgl auch RS0117436). Z 5a des § 281 Abs 1 StPO will als Tatsachenrüge nur unerträgliche Feststellungen zu entscheidenden Tatsachen (das sind…
…einer gleichartigen Verbrechensmenge zusammengefasster, lediglich pauschal individualisierter Taten (vgl US 4 f) in Frage und spricht damit keine entscheidende Tatsache an (RIS Justiz RS0116736). Soweit die Beschwerde die Aussagen dieser Zeugen, die Tätlichkeiten des Angeklagten in Abrede stellen, aber über keine lückenlosen Wahrnehmungen zum Zusammenleben des Angeklagten und A…
…Schuldspruch noch die Subsumtion nach §§ 146, 147 Abs 2, 148 erster Fall StGB in Frage (RIS-Justiz RS0116736). Mit eigenständigen Erwägungen zu einer Passage der Aussage des Angeklagten (ON 17 S 7), in welcher er sich zum möglichen Motiv des Tatopfers…
…zu bestrafen. Im Übrigen sind im Fall einer urteilsmäßigen Zusammenfassung einer unbestimmten Zahl nur pauschal individualisierter gleichartiger Angriffe zu einer gleichartigen Verbrechensmenge (vgl RIS Justiz RS0116736; Ratz , WK StPO § 281 Rz 33, 291 f) selbst dann, wenn ein Teil davon in Österreich und ein Teil im Ausland…
…Angeklagten in Frage stehen und auch eine Reduktion der (nicht konkret bestimmten) Anzahl der Angriffe für die Schuld- oder Subsumtionsfrage keine Bedeutung hat (RIS Justiz RS0116736, RS0098557, vgl auch RS0119552; Ratz , WK StPO § 281 Rz 398, 406) und verfehlt solcherart den vom Gesetz geforderten Bezugspunkt. Die Tatsachenrüge (Z…
…67 Abs 2 StGB insgesamt als Inlandstat zu beurteilen (RIS-Justiz RS0092155). Auch wenn ein Teil von im Rahmen einer gleichartigen Verbrechensmenge (RIS-Justiz RS0116736 und RS0119552) begangenen Angriffen in Österreich und ein Teil im Ausland stattfand, sind alle diese Taten § 62 StGB zu unterstellen (vgl 11 Os…
…Sache nach angestrebte Reduktion der Anzahl der (ausschließlich) zu A./I./1./ beschriebenen Tathandlungen keinen für die Schuld- oder Subsumtionsfrage entscheidenden Umstand betrifft (RIS Justiz RS0116736). Dass der Wegfall einzelner von A./II./ (iVm A./I./1./) umfasster Taten auf die Straffrage Einfluss haben könnte, ist der Beschwerde zuwider unter dem…
…Prozesszieles: Denn einerseits berührt der Wegfall einzelner von mehreren als gleichartige Verbrechensmenge nur pauschal individualisierter Taten keine für Schuldspruch oder Subsumtion entscheidende Tatsache (RIS Justiz RS0116736, RS0116586 [vor allem T3] ua; Ratz , WK StPO § 281 Rz 33, § 295 Rz 15 ff), andererseits erklärt die…
…noch für die Subsumtionsfrage von Bedeutung – somit nicht entscheidend – ist demnach, ob der Angeklagte mehr als zwei solcher Taten begangen hat (RIS Justiz RS0116736 [insbesondere T7]). Der Einwand der Mängelrüge, das Erstgericht habe verabsäumt, eine diesbezügliche Bekundung der Zeugin A***** (sie wisse nicht mehr, ob „es mehr als…
…wie hier - eine gleichartige Verbrechensmenge nur pauschal individualisiert hat und der (grundsätzlich geständige) Beschwerdeführer die Täterschaft (nur) hinsichtlich einzelner Taten in Frage stellt (RIS-Justiz RS0116736). Soweit sich die Nichtigkeitsbeschwerde auf den Schuldspruch III./ bezieht, war sie daher bereits in nichtöffentlicher Sitzung zurückzuweisen. Die Kostenentscheidung, die sich nicht auf die…
…10) keinen für die Schuld oder Subsumtionsfrage erheblichen Umstand (vgl §§ 55 Abs 2 Z 2 StPO; RIS Justiz RS0120980 und RS0116736 [T16]) betrifft. Das in der Nichtigkeitsbeschwerde zur weiteren Antragsfundierung nachgetragene Vorbringen ist aufgrund des insoweit geltenden Neuerungsverbots prozessual verspätet und damit unbeachtlich (RIS Justiz RS0099618…
…einzelner wie hier im Sinn einer gleichartigen Verbrechensmenge nur pauschal individualisierter Taten weder den Schuldspruch noch die Subsumtion der Taten in Frage stellt (RIS-Justiz RS0116736, RIS-Justiz RS0115706; Ratz , WK-StPO § 281 Rz 33). Die Subsumtionsrüge (Z 10) knüpft mit ihrem unter der (zutreffenden) Prämisse, dass die Unzucht mit…
…an (RIS Justiz RS0106268 ); selbst dann nicht, wenn die Rüge damit auch die Täterschaft des Beschwerdeführers hinsichtlich einzelner Taten grundsätzlich in Frage stellt (RIS Justiz RS0116736). Gleiches gilt für die ausschließlich auf Basis von Angaben der Shirin E***** zur letzten Tat entwickelte Kritik (Z 5) der Rüge an der Feststellung…
…pauschal individualisierten gleichartigen Tat die Wertgrenze nach § 153 Abs 1 und 3 erster Fall StGB nicht in Frage gestellt wird (RIS Justiz RS0116736 [T16]). Gleiches gilt für den Antrag auf „Beischaffung des Aktenvermerkes, den die ehemalige Sachwalterin Frau Sp***** angefertigt hat, vom Juli 2016, über ein…
…RIS Justiz RS0119552) erfolgte. Die konkrete Anzahl der gegen die Opfer gerichteten Angriffe betrifft daher keine für die Schuld- oder Subsumtionsfrage entscheidende Tatsache (RIS Justiz RS0116736; Ratz , WK StPO § 281 Rz 33, 402). Der Wegfall der Täterschaft hinsichtlich einzelner Taten, mit anderen Worten eine von der Nichtigkeitswerberin angestrebte…
…Angaben zur Anzahl der vom Schuldspruch II erfassten Taten, nicht an, werden diese doch bloß pauschal individualisiert zu einer gleichartigen Verbrechensmenge zusammengefasst (vgl RIS Justiz RS0116736). Ebenso wenig bezieht sich die (nominell im Rahmen der Z 5 geäußerte) Kritik, die zu I getroffene Feststellung, der Vorsatz des Beschwerdeführers habe sich…
…angestrebte Reduktion der – gar nicht konkret bestimmbaren – Zahl der einzelnen geschlechtlichen Handlungen ohne Auswirkung auf den Schuldspruch und die Subsumtion wäre (RIS Justiz RS0116736). Auch die Abweisung der Anträge auf Vernehmung von zwei Professoren und einer Sekretärin der T***** Universität erfolgte zu Recht. Dadurch sollte nämlich bloß der –…
…im Übrigen (im Rahmen einer gleichartigen Verbrechensmenge; RIS Justiz RS0119552) nicht entscheidend, weil weder der Wegfall bestimmter einzelner selbständiger Taten in Rede steht (RIS Justiz RS0116736) noch die Qualifikation nach § 153 Abs 3 erster Fall StGB berührt wird. Mit der Behauptung des Fehlens einer Begründung lässt die Nichtigkeitsbeschwerde…
… A und B inkriminierten Handlungen gesetzt habe, denn das Erstgericht hat die von diesen Schuldsprüchen jeweils erfassten gleichartigen Verbrechensmengen nur pauschal individualisiert (RIS Justiz RS0116736; Ratz , WK StPO § 281 Rz 33 und 406). Mit den Aussagen der Zeuginnen L***** T***** und R***** haben sich die Tatrichter ausführlich…
…des Opfers oder des Angeklagten in Frage stehen keine entscheidende Tatsache an ( Ratz , WK StPO § 281 Rz 398 und 406; RIS Justiz RS0116736, RS0098557 [T10, T11 und T14]) und verfehlt solcherart den vom Gesetz geforderten Bezugspunkt. Ebensowenig releviert das betreffende Beschwerdevorbringen, soweit es auch auf „die Strafbemessung…
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