9ObA50/09g—OGH Entscheidung
29. Oktober 2009
…höhere) Zinssatz ohne weitere Behauptungen begehrt werden kann. Es wäre Sache der Beklagten gewesen, Behauptungen darüber aufzustellen, warum dieser Zinssatz hier nicht zustehe (RIS Justiz RS0116030 [T3]), was jedoch unterblieben ist, sodass das Zinsenbegehren von 11,19 % pa berechtigt ist. Der Kostenzuspruch hinsichtlich der Verfahren erster und zweiter Instanz gründet sich…