6Ob63/06t—OGH Entscheidung
06. April 2006
…ist (stRsp RIS-Justiz RS0106006). Die Ausmessung der Zwangsstrafe hängt grundsätzlich von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab und verwirklicht keine erhebliche Rechtsfrage (RIS-Justiz RS0115833). Angesichts der beharrlichen Weigerung der Gesellschaft, vertreten durch ihre Organe, den gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen, bedeutet die Auffassung der Vorinstanzen, die von ihnen verhängte Zwangsstrafe sei…