In einem Beweisantrag müssen die Beweisthemen so substantiiert werden, dass bei Anlegung eines realitätsbezogenen Maßstabes eine erfolgversprechende Bereicherung der zur Wahrheitsfindung führenden Prämissen zu erwarten ist.
…Beweis zu stellenden Tatsachen geeignet sein sollten, die Entscheidung über die Schuld- oder die Subsumtionsfrage zu Gunsten des Beschwerdeführers maßgeblich zu beeinflussen (RIS-Justiz RS0116987, RS0107445). Gleiches gilt für die begehrte erneute Vernehmung des für die Erledigung vom 28. Oktober 1994 verantwortlich zeichnenden Ministerialrat Dr. Alexander Gan***** zum Beweis der vom…
…maßgeblich zu beeinflussen. Mit anderen Worten muss bei Anlegung eines realitätsbezogenen Maßstabs eine erfolgsversprechende Bereicherung der zur Wahrheitsfindung führenden Prämissen zu erwarten sein (RIS Justiz RS0107445, RS0096368 [T14, T15]). Diese Qualität kommt dem beantragten Zeugenbeweis jedoch nicht zu. Im Übrigen zielte der Antrag auf eine unzulässige Erkundungsbeweisführung ab, weil er nicht…
…RIS-Justiz RS0116987). Es muss somit bei Anlegung eines realitätsbezogenen Maßstabs stets eine erfolgversprechende Bereicherung der zur Wahrheit führenden Prämissen zu erwarten sein (RIS-Justiz RS0107445). Ein Zeugenbeweis ist nur in Ansehung in der Vergangenheit gelegener sinnlicher Wahrnehmungen von Tatsachen zulässig. Subjektive Meinungen, Ansichten, Wertungen, Schlussfolgerungen, rechtliche Beurteilungen und ähnliche intellektuelle…
…Umstand mit Blick auf die bereits vorliegenden Beweisergebnisse in der Lage ist, die zur Feststellung entscheidender Tatsachen anzustellende Beweiswürdigung maßgeblich zu beeinflussen (RIS-Justiz RS0116987, RS0107445). Beweisanträge auf Vernehmung von Zeugen müssen sich auf eine bestimmte Tatsachenbehauptung beziehen, die durch den Zeugen erwiesen werden soll. Das Zeugnis ist ein Bericht über…
…Aufenthalt des Angeklagten im Lokal geeignet sein solle, den Ausspruch über das Vorliegen der subjektiven Tatseite im Tatzeitpunkt maßgeblich zu beeinflussen (RIS Justiz RS0116987, RS0116503; RS0107445). Der wenn auch nach unbegründetem Antrag der Staatsanwaltschaft (ON 81 S 113) erfolgten Vernehmung des Manuel J***** (unter anderem zu einer Äußerung des…
…mit Blick auf die dem Schwurgerichtshof im Antragszeitpunkt vorliegenden Beweisergebnisse geeignet ist, die zur Feststellung entscheidender Tatsachen anzustellende Beweiswürdigung maßgeblich zu beeinflussen (RIS Justiz RS0116987, RS0107445; Ratz , WK StPO § 281 Rz 341). Beweise brauchen (unter anderem) nicht aufgenommen zu werden, wenn der Schwurgerichtshof das im Antrag bezeichnete Beweisthema…
…dem Beschwerdevorbringen lag dies – aus Sicht des Obersten Gerichtshofs – für das erkennende Gericht auch keineswegs auf der Hand (siehe aber RIS Justiz RS0116987, RS0107445, Ratz , WK StPO § 281 Rz 327). [11] Selbiges gilt für die beantragte „Begutachtung der Liegenschaft der Erstangeklagten [T*] durch einen Sachverständigen…
…dem Schöffengericht im Antragszeitpunkt bereits vorliegenden Beweisergebnisse in der Lage sein, maßgeblichen Einfluss auf die zur Feststellung entscheidender Tatsachen anzustellende Beweiswürdigung auszuüben (RIS Justiz RS0116987, RS0107445). Die beiden Antragsteller lassen hingegen offen, weshalb die zur Untermauerung ihres Vorbringens ins Treffen geführten Fälle („Kapitalzuführung N*“ [ON 547 S …
…eine toxische Einwirkung ergeben sollte, und war daher als Verlangen nach Erkundungsbeweisführung abzuweisen ( Ratz , WK StPO § 281 Rz 330; RIS Justiz RS0107040, RS0107445 [T1]). Ebenso wenig entsprach der auf Einholung eines weiteren pharmakologischen Gutachtens „bzw dessen Ergänzung“ gestellte Antrag zum Beweis dafür, dass als toxische Grenzmenge…
…des Rechtsmittelwerbers liegende (allfällig) überhöhte Dotierung eines Beratungsvertrags lässt bei Anlegen eines realitätsbezogenen Maßstabs keine erfolgversprechende Bereicherung der zur Wahrheitsfindung führenden Prämissen erwarten (RIS Justiz RS0107445, RS0116987; Ratz , WK StPO § 281 Rz 341). Der Antrag des Dr. Peter Ho* auf „Nichtverlesung des Sachverständigengutachtens, Nichterörterung des Sachverständigengutachtens…
…dennoch eine erfolgversprechende Bereicherung der zur Wahrheitsfindung führenden Prämissen erwarten ließ, ist nicht ersichtlich und wurde auch im Beweisantrag nicht dargelegt (vgl dazu RIS-Justiz RS0107445, RS0116987, RS0107445; Ratz, WK-StPO § 281 Rz 341). Davon abgesehen lassen die - widersprüchlichen (ON 43 S 12 ff) - Bekundungen des Behadil S***** zu einem…
…gewesen wären, die zur Feststellung entscheidender Tatsachen zum Tatgeschehen anzustellende Beweiswürdigung maßgeblich zu beeinflussen (vgl US 38 f; RIS Justiz RS0116987, RS0107445). Der Beschwerdeführer legte bei der Antragstellung auch nicht dar, weshalb die Zeugin in der Lage gewesen wäre, eine bloß vorgetäuschte von einer (als Folge eines…
…nur) elektronischen Kommunikation zwischen den Angeklagten ausgeht, nicht erkennen, weshalb das Beweisthema geeignet sein sollte, die zur Wahrheitsfindung führenden Prämissen erfolgversprechend zu bereichern (RIS Justiz RS0107445) . [11] Mit Spekulationen über ein Motiv des Zeugen P* für eine Falschaussage, einen möglichen Grund für eine Entschuldigung des Mitangeklagten bei der Beschwerdeführerin sowie mit…
…sogar zugegeben aus den Akten ergab, durch die begehrte Beweiserhebung sohin eine erfolgversprechende Bereicherung der zur Wahrheitsfindung führenden Prämissen nicht zu erwarten war (RIS Justiz RS0107445, Ratz , WK StPO § 281 Rz 341). Auch die in der Beschwerde umfänglich indes nach Art einer im kollegialgerichtlichen Verfahren gesetzlich nicht vorgesehenen Berufung wegen…
…Der Umsatzsteuervoranmeldung für das erste Quartal kommt keine Entscheidungsrelevanz zu und konnte demnach schon deshalb nicht Ziel einer erfolgreichen Antragstellung sein (vgl RIS-Justiz RS0116987, RS0107445). Entsprechendes gilt für den zum Faktum II./ gestellten Antrag auf Anfrage beim Sozialhilfeträger der Bezirkshauptmannschaft Liezen zum Beweis dafür, dass der E*****gesellschaft mbH…
…31) mit Recht ab, weil bei Anlegung eines realitätsbezogenen Maßstabs eine erfolgversprechende Bereicherung der zur Wahrheitsfindung führenden Prämissen nicht zu erwarten war (vgl RIS Justiz RS0107445). Denn nach der Aussage des Jozef B***** im Ermittlungsverfahren konnte er dem Angeklagten für den 9. Dezember 2011 gerade kein Alibi verschaffen und…
…des Zeugen * Ö*, geeignet sein könnte, die zur Feststellung entscheidender Tatsachen (vor allem der Täterschaft des Angeklagten) anzustellende Beweiswürdigung maßgeblich zu beeinflussen (RIS Justiz RS0116987, RS0107445 [T1]). [6] Die Fragenrüge (Z 6) kritisiert das Unterbleiben der Stellung (richtig [zum Grundsatz der Totalabstimmung vgl RIS Justiz RS0102740]:) einer Zusatzfrage nach den…
…das Beweisthema unerheblich, also mit Blick auf die im Antragszeitpunkt vorliegenden Beweisergebnisse ungeeignet, die zur Feststellung entscheidender Tatsachen anzustellende Beweiswürdigung maßgeblich zu beeinflussen (RIS Justiz RS0107445, RS0116987; Ratz , WK StPO § 281 Rz 341). Entsprechendes gilt für das Begehren, Kerstin Tr***** und Ewald P***** zum Nachweis nach der Tat…
…Alkohol bedingte Aufhebung der Diskretions oder Dispositionsfähigkeit) zum Tatzeitpunkt (vgl vielmehr US 6 f iVm ON 64 S 6; RIS Justiz RS0107445). Daran ändert auch die Verantwortung des Beschwerdeführers nichts, der zwar in der Hauptverhandlung angab, „damals“ grundsätzlich getrunken zu haben, bis er „umfalle…
…– vom Erstgericht im Urteil nicht weiter relevierte – Umstand, dass „bei der Unfallaufnahme keine weitere Person anwesend war“, erheblich (RIS Justiz RS0116987, RS0107445; Ratz , WK-StPO § 281 Rz 341) sein sollte, ist dem auf Vernehmung der Polizeibeamtin * V* gerichteten Beweisantrag (ON 32 S …
…Cosmin T***** als Alleintäter zum Nachteil des Opfers Johanna Te***** in Frage kommt und eine Täterschaft des Drittangeklagten C***** auszuschließen ist“ (vgl RIS-Justiz RS0107445, RS0116987), wurde im Antrag nicht dargelegt. Im Übrigen wurde der Bericht über die Auswertung der sichergestellten Spuren in der Hauptverhandlung am 21. November …
…Blick auf die dem Schöffengericht bereits vorliegenden Beweisergebnisse in der Lage sein, die zur Feststellung entscheidender Tatsachen anzustellende Beweiswürdigung maßgeblich zu beeinflussen (RIS Justiz RS0116987, RS0107445; Ratz , WK StPO § 281 Rz 341 mwN). Dies trifft auf die durch die beantragte Vernehmung des Zeugen Erwin S***** (5./) unter Beweis…
…zu Boden gebracht und versucht, ihre Beine auseinanderzuspreizen (ON 12 S 8 f), maßgeblich erschüttern hätten können (vgl RIS-Justiz RS0118444; RS0116987; RS0107445). Zur Antragsbegründung im Rechtsmittel nachgetragene Argumente sind prozessual verspätet und somit unbeachtlich (RIS-Justiz RS0099618). Die Möglichkeit einer Deutung des Vorfalls als Raubversuch wurde von…
…unter Beweis zu stellende Umstand überhaupt in der Lage gewesen wäre, die zur Feststellung entscheidender Tatsachen anzustellende Beweiswürdigung (noch) maßgeblich zu beeinflussen (RIS Justiz RS0116987, RS0107445). Die Tatrichter gingen davon aus (ON 15 S 21; US 11 f), es gebe trotz erheblichen Alkoholkonsums keine objektiven Anhaltspunkte für…
…der unter Beweis zu stellende Umstand überhaupt in der Lage gewesen wäre, die zur Feststellung entscheidender Tatsachen anzustellende Beweiswürdigung maßgeblich zu beeinflussen (RIS Justiz RS0116987, RS0107445). Überdies ging das Erstgericht nicht von einer konkreten Beeinflussung durch gerade die beantragten Zeugen aus (US 9, auch 11). Das den Beweisantrag ergänzende Beschwerdevorbringen…
…bezahlt wurden“, unterbleiben, weil bei Anlegung eines realitätsbezogenen Maßstabs eine erfolgversprechende Bereicherung der zur Wahrheitsfindung führenden Prämissen nicht zu erwarten war (vgl RIS Justiz RS0107445). Denn nach der Aussage des Martin Ma*****, der die Tat in T***** mittels Überwachungskameras beobachtete, ist es aufgrund der räumlichen Situation ausgeschlossen, dass der Beschwerdeführer…
…weshalb bei Anlegung eines realitätsbezogenen Maßstabs durch die begehrte Beweisaufnahme eine erfolgversprechende Bereicherung der zur Wahrheitsfindung führenden Prämissen zu erwarten gewesen wäre (vgl RIS-Justiz RS0107445; RS0116987). Gegenstand von Rechts- und Subsumtionsrüge ist ausschließlich der Vergleich des zur Anwendung gebrachten materiellen Rechts einschließlich prozessualer Verfolgungsvoraussetzungen mit dem festgestellten Sachverhalt. Den tatsächlichen…
…warum eine allfällige Beeinträchtigung des Sehvermögens durch Pfefferspray einem Verletzungsvorsatz in Form der Absichtlichkeit (§ 5 Abs 2 StGB) entgegenstehen sollte (RIS Justiz RS0107445, RS0116987). Warum die zu III./ angestellte Erwägung des Schöffengerichts, wonach es keine Rolle spiele, ob die Zielsicherheit des Angeklagten durch den vorausgegangenen Einsatz von Pfefferspray…
…stellende Umstand („ nahezu durchgehend [...]“) überhaupt in der Lage gewesen wäre, die zur Feststellung entscheidender Tatsachen anzustellende Beweiswürdigung maßgeblich zu beeinflussen (RIS Justiz RS0116987, RS0107445). Das die Anträge ergänzende Beschwerdevorbringen ist prozessual verspätet und daher unbeachtlich (RIS Justiz RS0099618, RS0099117). Entgegen dem Vorwurf der Mängelrüge (Z 5) blieb die…
…Beweisthema unerheblich, also mit Blick auf die im Antragszeitpunkt vorliegenden Beweisergebnisse ungeeignet war, die zur Feststellung entscheidender Tatsachen anzustellende Beweiswürdigung maßgeblich zu beeinflussen (RIS Justiz RS0107445, RS0116987; Ratz , WK StPO § 281 Rz 341). Nach dem ungerügten Protokoll über die Hauptverhandlung gab Bianca R***** nämlich (über ausdrückliches Befragen durch…
…hätten gezogen werden können, bei Anlegung eines realitätsbezogenen Maßstabs also keine maßgebliche Beeinflussung der Beweiswürdigung bei der Feststellung entscheidender Tatsachen zu erwarten war (RIS Justiz RS0107445; Ratz , WK StPO § 281 Rz 341). Die Nichtigkeitsbeschwerde war daher bei der nichtöffentlichen Beratung sofort zurückzuweisen (§ 285d Abs 1…
…Bestätigung ihrer polizeilichen Aussage (ON 14 S 2) ergebenden Beweislage geeignet sein sollte, diese zu Gunsten des Angeklagten zu verändern (RIS Justiz RS0116987, RS0107445, RS0098062, RS0099453 [T18, T20]). [9] Bleibt anzumerken, dass die Zeugin H***** mit ihrer den Angeklagten entlastenden Aussage in der Hauptverhandlung (ON 98 S …
…sollte, dass es keine Fehlbestände gegeben hat oder solche anlässlich der Prüfungen auffallen hätten müssen, wurde im Antrag - entgegen dem entsprechenden Erfordernis (vgl RIS Justiz RS0107445) - nicht dargelegt. Indem die Rechtsrüge (Z 9 lit a) „Feststellungen zur voluntativen Komponente des Vorsatzes“ vermisst, leitet sie nicht methodengerecht aus dem…
…Umstand mit Blick auf die dem Schöffengericht im Antragszeitpunkt vorliegenden Beweisergebnisse geeignet war, die zur Feststellung entscheidender Tatsachen anzustellende Beweiswürdigung maßgeblich zu beeinflussen (RIS Justiz RS0107445, RS0116987; Ratz , WK StPO § 281 Rz 341), folgt schon aus der Begründung der angefochtenen Entscheidung, in der dem Umstand, dass das Kraftfahrzeug…
…Zugrundelegung der Verfahrensergebnisse im Zeitpunkt der Antragstellung bei Anlegung eines realitätsbezogenen Maßstabs eine erfolgversprechende Bereicherung der zur Wahrheitsfindung führenden Prämissen zu erwarten ist (RIS Justiz RS0107445). Es wäre daher Sache des Antragstellers gewesen, darzulegen, inwieweit die Vernehmung der Zeugen am – topographisch unauffälligen – Tatort (Platz vor dem Schulgebäude) geeignet sein…
…sein sollte, die zur Feststellung entscheidender Tatsachen anzustellende Beweiswürdigung maßgeblich zu beeinflussen (§ 55 Abs 2 Z 2 StPO; RIS Justiz RS0116987; RS0107445). Der unter Beweis zu stellende Umstand, dass die Tochter E***** K***** aus freien Stücken und nicht unter dem Druck ihres Vaters bei diesem lebte, lässt…
…vor, auf Grund derer bei Anlegung eines realitätsbezogenen Maßstabs zu erwarten war, dass die begehrte Beweisaufnahme das vom Antrag behauptete Ergebnis erbringen werde (RIS Justiz RS0107445). Dies änderten auch die in weiterer Folge gemachten Angaben des Beschwerdeführers, die Grundlage für den am Ende der Hauptverhandlung erneut gestellten „Antrag auf Einholung…
…in diesem Sinn auch die [teilweise im Urteil nachgetragenen] Ausführungen des Erstgerichts, ON 45 S 12, US 14 f; RIS-Justiz RS0107445, RS0116987, RS0107445; Ratz , WK-StPO § 281 Rz 341). Die Nichtigkeitsbeschwerde war daher bereits bei der nichtöffentlichen Beratung sofort zurückzuweisen (§ 285d…
…anders ausgedrückt muss in diesem Umfang bei Anlegung eines realitätsbezogenen Maßstabs stets eine erfolgversprechende Bereicherung der zur Wahrheitsfindung führenden Prämissen zu erwarten sein (RIS Justiz RS0107445). Die Frage der Erheblichkeit betrifft demnach das Verhältnis zwischen Beweisthema und Schuld bzw Subsumtionsfrage. Sieht der Gerichtshof das im Antrag bezeichnete Thema ohnehin als erwiesen…
…Schuld- oder die Subsumtionsfrage von Bedeutung und bei Anlegung eines realitätsbezogenen Maßstabes geeignet sein sollte, die zur Wahrheitsfindung führenden Prämissen erfolgversprechend zu bereichern (RIS-Justiz RS0107445, RS0118444 [T2]), machte der Antrag nicht klar. Inwieweit ein Stimmgutachten angesichts des Umstands, dass es sich bei der Kommunikation des Angeklagten mit potentiellen Abnehmern vorwiegend…
Rückverweise