Informationen zu § 869 ABGB
Hier auch: Bestimmtheit der Leistungspflicht.
§ 869 ABGB · ABGB · Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch
§ 869 2) Wahre Einwilligung.
…§ 869. Die Einwilligung in einen Vertrag muß frey, ernstlich, bestimmt und verständlich erkläret werden. Ist die Erklärung unverständlich; ganz unbestimmt; oder erfolgt die Annahme unter andern…
§ 876
…Die vorstehenden Bestimmungen ( §§ 869 bis 875 ) finden entsprechende Anwendung auf sonstige Willenserklärungen, welche einer anderen Person gegenüber abzugeben sind.…
Rückverweise