7Ob44/79—OGH Entscheidung
30. Juni 1980
…ganze Vertragsverhältnis vorliegt. Das Verhalten eines solchen, zur Abwicklung des gesamten Vertragsverhältnisses bestellten Vertreters fällt dem Versicherungsnehmer nach Vollmachtsrecht (§ 1017 ABGB; vgl. auch § 876 ABGB) wie sein eigenes Handeln oder Unterlassen zur Last (Prölss - Martin, VVG[21], 79 f.; Stiefel - Wussow, AKB[11], 90 f.). Da hier unbekämpft feststeht, daß…