Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die angefochtene Entscheidung wird dahin abgeändert, daß das Urteil des Erstgerichtes wiederhergestellt wird. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit S 18.740,16 (darin S 3.122,36 Umsatzsteuer und S 120,-- Barauslagen) bestimmten Kosten des …
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger war bis 2. August 1996 bei der Beklagten als Handelsarbeiter tätig. An diesem Tag wurde bei ihm beim Verlassen seines Arbeitsplatzes (eines Marktes der Beklagten) im Zuge einer Kontrolle eine angebrochene Semmelpackung entdeckt, für die er keinen Kassenbon vorweisen…
Rechtliche Beurteilung Eine Kündigung als einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung kann, wenn Willensmängel behauptet werden, wie jedes andere Rechtsgeschäft nach den allgemeinen Regeln angefochten werden, weil die Bestimmungen der §§ 869 bis 875 ABGB auch auf "sonstige Willenserklärungen, welche einer anderen Pers…