Informationen zu § 275 ABGB
Aufgehoben durch VolljährG BGBl 1973/108
§ 24 VerG · VerG · Vereinsgesetz 2002
§ 24 Haftung von Organwaltern und Rechnungsprüfern
…statutarischen Pflichten oder rechtmäßige Beschlüsse eines zuständigen Vereinsorgans, so haftet es dem Verein für den daraus entstandenen Schaden nach den §§ 1293 ff ABGB ; dies gilt sinngemäß auch für Rechnungsprüfer. Ist der Organwalter oder der Rechnungsprüfer unentgeltlich tätig, so haftet er nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, wenn nicht…
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