2Nc4/15h—OGH Entscheidung
18. Februar 2015
…rechtskräftig abgeändert wurde, sodass das Adressatgericht seine Unzuständigkeit nicht mit der Begründung aussprechen kann, das überweisende Gericht sei zuständig (RIS Justiz RS0046391, RS0002439, RS0046315, RS0046363, RS0081664, 4 Nc 2/13a, 6 Nc 19/08h zum Verlassenschaftsverfahren). Nach ständiger Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs kommt es dabei grundsätzlich auch…