JudikaturOGH

RS0043404 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
13. Februar 2025

Die Anfechtung der Ergebnisse von Sachverständigengutachten ist mittels Revision nur insoweit möglich, als dabei ein Verstoß gegen zwingende Denkgesetze oder zwingende Gesetze des sprachlichen Ausdrucks unterlaufen ist.

Rückverweise