Ablehnung des Befangenheitsantrags gegen Mitglieder des Rekurssenats im Zusammenhang mit Zwangsstrafen wegen nicht ordnungsgemäßer Offenlegung von Jahresabschlüssen—OGH Entscheidung
6Ob62/24x26. April 2024
…nicht im Ablehnungsverfahren auszutragen. Auch ist es nicht Aufgabe des Ablehnungssenats, die Rechtmäßigkeit der von anderen Senaten vertretenen Rechtsansichten zu überprüfen (RS0111290 [T13 und T14]; RS0046047). [14] Zwar können Entgleisungen, grobe Unsachlichkeiten, rein gefühlsmäßig wertende, herabwürdigende oder gar beleidigende Äußerungen die Besorgnis der Befangenheit begründen (vgl RS0046083). Im vorliegenden Fall kann…