JudikaturOGH

RS0046047 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
26. April 2024

Es kann nicht Aufgabe des zur Beurteilung eines aus der Entscheidung eines Richters abgeleiteten Ablehnungsantrages berufenen gerichtlichen Organes sein, die Entscheidung auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen (1 Ob 2/88).

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