RS0099869 – OGH Rechtssatz
Aus dem zweiten Anwendungsfall der Z 11 des § 281 Abs 1 StPO kann nur die rechtsfehlerhafte Bewertung von Strafzumessungstatsachen bekämpft werden, nicht aber die Feststellung des Strafzumessungssachverhalts.
…Überlegungen abgelehnt. Dagegen vorgebrachte Einwände enthalten deshalb bloß ein Berufungsvorbringen (RIS-Justiz RS0100032 , RS0099865 , vgl auch [zu sachverhaltsmäßiger Kritik an für die Strafbemessung relevanten Tatsachen] RS0099869 ). [8] Die Nichtigkeitsbeschwerde war daher bei der nichtöffentlichen Beratung sofort zurückzuweisen ( § 285d Abs 1 StPO ). [9] Daraus folgt die Zuständigkeit des Oberlandesgerichts…
…dem zweiten Anwendungsfall der Z 11 leg. cit. kann nur die rechtsfehlerhafte Bewertung von Strafzumessungstatsachen bekämpft werden, nicht aber die Feststellung des Strafzumessungssachverhalts (RIS-Justiz RS0099869; Ratz , WK StPO § 281 Rz 680, 693), sodass die Ausführungen des Angeklagten (zur Tatfrage [vgl RIS-Justiz RS0132637] der Höhe des [Netto-]Einkommens…
…Angeklagten, die nicht berechtigt ist. [4] Soweit die Tatsachenrüge (Z 5a) – übrigens ebenso wenig aus Z 11 zweiter Fall anfechtbare (RIS Justiz RS0099869) – den Strafzumessungssachverhalt betreffende Feststellungen beanstandet, bezieht sie sich weder auf für die Schuld oder Subsumtionsfrage noch für die Sanktionsbefugnis (Z 11 erster Fall…
…§ 7 JGG) auszugehen wäre. [10] Die Sanktionsrüge (Z 11) erstattet ein bloßes Berufungsvorbringen, indem sie sich gegen die Strafhöhe (vgl RIS Justiz RS0099869 [insb T15, T29]) und das Unterbleiben eines Vorgehens nach § 13 JGG (vgl RIS Justiz RS0099920 [T8]; Schroll/Oshidari in WK 2 StGB §…
…Gefahr einer Schwangerschaft oder Ansteckung mit einer sexuell übertragbaren Krankheit für das Opfer. Mit der Behauptung diesbezüglicher Begründungsmängel wird bloß ein Berufungsvorbringen erstattet (RIS Justiz RS0099869; Ratz , WK StPO, § 281 Rz 680, 693). [12] Die Nichtigkeitsbeschwerde war daher – in Übereinstimmung mit der Stellungnahme der Generalprokuratur – bereits…
…Gleiches gilt für die Kritik an der Bewertung des Schuldgehalts der Taten durch das Geschworenengericht, an dessen Gewichtung der besonderen Erschwerungs- und Milderungsgründe (RIS Justiz RS0099869 [T4, T12, T15]) und am Unterbleiben außerordentlicher Strafmilderung nach § 41 StGB (RIS Justiz RS0091303 [T4], RS0091319). [5] Die Nichtigkeitsbeschwerde war daher – in…
…§ 32 StGB verstoßen, wird – der Sanktionsrüge (Z 11) zuwider – keine Nichtigkeit geltend gemacht, sondern ein Berufungsvorbringen erstattet (vgl RIS-Justiz RS0099869 [T12, T13]). [13] Dem Vorbringen zum Strafrahmen ist zu erwidern, dass nach den Feststellungen (US 4) die Rückfallvoraussetzungen nach § 39 Abs …
…das Gewicht des Erschwerungsgrundes nach § 33 Abs 1 Z 1 StGB und damit einen Berufungsgrund an (RIS-Justiz RS0116878 [T2, T3], RS0099869 [T15]). Im Übrigen verkennt der Rechtsmittelwerber, dass sich der Schuldspruch auf die Beteiligung an jeweils zwei sowohl als terroristische Vereinigungen als auch als kriminelle Organisationen…
…befragt worden, weist keinen Bezug zu einem der in § 281 Abs 1 Z 11 StPO genannten Fälle auf (vgl RIS-Justiz RS0099869 [insb T10, T11]). [13] Die Nichtigkeitsbeschwerde war daher bereits bei der nichtöffentlichen Beratung sofort zurückzuweisen ( § 285d Abs 1 StPO ). [14] Die Entscheidung…
… f, 700 f, 706 f, 709) die Gesamtheit der – aus Z 11 zweiter Fall im Übrigen nicht bekämpfbaren (RIS Justiz RS0099869; Ratz , WK StPO § 281 Rz 693) – Feststellungen zu den konkreten Handlungen des Beschwerdeführers (vgl [jeweils ON 870 in ON …
…Mängelrüge. Damit zeigt sie den Nichtigkeitsgrund nicht auf (vgl zur Unzulässigkeit eines derartigen Vorgehens Ratz , WK StPO § 281 Rz 693; RIS Justiz RS0099869). Die Nichtigkeitsbeschwerde war daher bei nichtöffentlicher Beratung sofort zurückzuweisen (§ 285d Abs 1 StPO), woraus die Kompetenz des Oberlandesgerichts zur Entscheidung über die…
… 11) zu Unrecht nicht berücksichtigter Milderungsgründe (unter anderem des § 34 Abs 2 StGB) erschöpft sich in einem Berufungsvorbringen (vgl RIS-Justiz RS0099869). Die Nichtigkeitsbeschwerde war daher in Übereinstimmung mit der Stellungnahme der Generalprokuratur bereits bei der nichtöffentlichen Beratung sofort zurückzuweisen (§ 285d Abs 1 StPO…
…Z 11 des § 281 Abs 1 StPO nur die rechtsfehlerhafte Bewertung von Strafzumessungstatsachen bekämpft werden kann, nicht aber die Feststellung des Strafzumessungssachverhalts (RIS-Justiz RS0099869). Der Umstand, dass die Tat entgegen den Konstatierungen nicht während der Probezeit (das Vorverfahren wurde am 12. Mai 2009 durch das Bezirksgericht Purkersdorf zum AZ…
…die Anfechtungskriterien und entzieht sich dadurch einer meritorischen Erwiderung. Die das Vorliegen weiterer Milderungsgründe reklamierende Sanktionsrüge (Z 11) enthält bloß ein Berufungsvorbringen (RIS Justiz RS0099869). Der behauptete Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot liegt nicht vor, wurde doch nicht die besondere Erniedrigung durch die Tat, sondern das erniedrigende Nachtatverhalten als erschwerend gewertet…
…der Strafbemessung in Anschlag gebrachten entscheidenden Tatsache nicht aus Z 11 zweiter Fall iVm Z 5 oder 5a bekämpft werden kann (RIS Justiz RS0099869; 12 Os 114/10x; Ratz , WK StPO § 281 Rz 680), ist der prognostizierte Sachverhalt in den Fällen der §§…
…WK StPO § 281 Rz 680 mwN). Derartige Kritik zur Sachverhaltsermittlung kann (ohne Behinderung durch das Neuerungsverbot) nur mit Berufung eingefordert werden (vgl RIS Justiz RS0099869; Ratz , WK StPO § 281 Rz 680). Die Nichtigkeitsbeschwerde war daher bereits bei nichtöffentlicher Beratung sofort zurückzuweisen (§ 285d Abs 1 StPO). Daraus folgt die…
…11 zweiter Fall maßgeblich (RIS-Justiz RS0086436). Eine Bekämpfung solcherart für die Strafbemessung maßgebender entscheidender Tatsachen mit Mängelrüge kommt jedoch nicht in Betracht (RIS-Justiz RS0099869; Ratz , WK-StPO Rz 680 und 693). Mit der Kritik, für die im Rahmen der so genannten „Bankeinzahlungsmethode“ in Anschlag gebrachten „…
…sicherstellen, wird hingegen vom Wortlaut und Zweck des § 281 Abs 1 Z 11 dritter Fall StPO nicht erfasst (vgl RIS Justiz RS0099869). Eine analoge Anwendung von § 281 Abs 1 Z 4, 5 und 5a StPO (wie bei Prüfung der Sanktionsbefugnisgrenzen nach § 281…
…vgl § 266 Abs 1 StPO) vermisst, fordert sie eine einwandfreie Sachverhaltsermittlung ein und erstattet der Sache nach damit ein Berufungsvorbringen (RIS-Justiz RS0099869; 12 Os 114/10x). Das Fehlen rechtlicher Erwägungen zur Strafbemessung zieht keine Nichtigkeit nach sich (RIS Justiz RS0117723; Ratz , WK StPO § …
…13) reklamiert die Berauschung des Angeklagten und ein behauptetes Geständnis als zusätzliche Milderungsgründe, macht damit aber keine Urteilsnichtigkeit, sondern nur einen Berufungsgrund geltend (RIS-Justiz RS0099869). Die Nichtigkeitsbeschwerde war daher bereits bei - schon aufgrund des entsprechenden Antrags des Berichterstatters iSd § 285c Abs 1 StPO formal zulässiger - nichtöffentlicher Beratung sofort zurückzuweisen…
…Einwand der Sanktionsrüge (Z 11 zweiter Fall) geht fehl, weil die für die Strafbemessung entscheidenden Tatsachen nicht mit Mängelrüge bekämpft werden können (RIS-Justiz RS0099869; Ratz , WK-StPO Rz 680, 693 ; vgl im Übrigen US 3). Die Nichtigkeitsbeschwerde war daher gemäß § 285d Abs 1 StPO schon…
…ist zu entgegnen, dass Sachverhaltsannahmen aus Z 11 zweiter Fall mangels analoger Anwendung der Verfahrens-, Mängel- oder Tatsachenrüge nicht bekämpft werden können (RIS-Justiz RS0099869; Ratz , WK-StPO § 281 Rz 693). Entgegen der Sanktionsrüge (Z 11 erster Fall) hat das Gericht durch die Zitierung (auch) des…
…nur die rechtsfehlerhafte Bewertung von Strafzumessungstatsachen bekämpft werden, nicht aber die Feststellung des Strafzumessungssachverhalts ( Ratz , WK StPO § 281 Rz 680; RIS Justiz RS0099869). Dies verkennt die Beschwerde mit dem Einwand, die Begehung während des anhängigen Strafverfahrens zu AZ 23 Hv 65/15p des Landesgerichts Innsbruck sei – zufolge…
…der Milderungsgrund einer unverhältnismäßig langen Verfahrensdauer sei unberücksichtigt geblieben, wird ebenfalls keine Urteilsnichtigkeit dargetan, sondern nur ein Berufungsvorbringen erstattet (RIS Justiz RS0116960 [T9], RS0100061 [T7], RS0099869 [T13 und T24]). Die Nichtigkeitsbeschwerden der beiden Angeklagten waren in weitgehender Übereinstimmung mit der Stellungnahme der Generalprokuratur bereits bei nichtöffentlicher Beratung sofort zurückzuweisen (§ …
…für die Vorwerfbarkeit der Berauschung ergeben würden, keine Nichtigkeit auf, sondern erstattet damit bloß ein Berufungsvorbringen (14 Os 109/07x; RIS Justiz RS0116960, RS0099869). Die Nichtigkeitsbeschwerde war daher – in Übereinstimmung mit der Stellungnahme der Generalprokuratur – bereits bei der nichtöffentlichen Beratung sofort zurückzuweisen (§ 285d Abs …
…nicht in Betracht, mangle es an Erwägungen und Feststellungen, macht bloß einen Berufungsgrund geltend (§ 266 Abs 1 letzter Satz StPO; RIS Justiz RS0099869) und übergeht im Übrigen die Ausführungen auf US 187. Das Fehlen rechtlicher Erwägungen zur Strafbemessung zieht keine Nichtigkeit nach sich (RIS Justiz RS0117723). Zur…
… 281 Abs 1 StPO nur die rechtsfehlerhafte Bewertung von Strafzumessungstatsachen bekämpft werden kann, nicht aber die Korrektheit der Feststellung des Strafzumessungssachverhalts (RIS Justiz RS0099869; Ratz , WK StPO § 281 Rz 680, 693). Dazu sei angemerkt, dass in Bezug auf die subsumtionsrelevante Feststellung eines insgesamt 5.000 Euro…
… 9 lit a) nicht. Die unter Hinweis auf die rechtliche Beratung erhobene Sanktionsrüge (Z 11) macht lediglich ein Berufungsvorbringen geltend (RIS Justiz RS0099869). Die selbst verfassten, jeweils als „Nichtigkeitsbeschwerdeergänzung“ bezeichneten Eingaben des Angeklagten sind mit Blick auf die in § 285 Abs 1 StPO normierte Einmaligkeit…
…von Versuch und Vollendung in den Regelungsbereich der Z 11 zweiter Fall vgl RIS Justiz RS0122137) mit Mängelrüge nicht in Betracht kommt (RIS Justiz RS0099869 [insbes T28]). Einwandfreie Sachverhaltsermittlung kann insoweit (ohne Behinderung durch das Neuerungsverbot) nur mit Berufung eingefordert werden (RIS Justiz RS0099869; Ratz , WK StPO § 281…
…§ 345 Abs 1 StPO wiederum kann nur die rechtsfehlerhafte Bewertung von Strafzumessungstatsachen bekämpft werden, nicht aber die Feststellung des Strafzumessungssachverhalts (RIS Justiz RS0099869). Mit der auf „§ 281 Abs 1 Z 11 StPO und § 345 Abs 1 Z 13 StPO…
…281 Abs 1 StPO kann nur die rechtsfehlerhafte Bewertung von Strafzumessungstatsachen bekämpft werden ( Ratz , WK StPO § 281 Rz 680; RIS Justiz RS0099869). Dies verkennt die Beschwerde mit der den Urteilssachverhalt nicht korrekt wiedergebenden Behauptung, die Feststellung, wonach der Angeklagte seine vielfältigen Kontakte in verschiedene Länder in Afrika…
…und Vollendung an. Eine Bekämpfung solcherart nur für die Strafbemessung maßgebender entscheidender Tatsachen mit Mängel- oder Tatsachenrüge kommt jedoch nicht in Betracht (RIS-Justiz RS0117499, RS0099869; Ratz , WK-StPO § 281 Rz 680 und 693). Soweit der Rechtsmittelwerber in diesem Zusammenhang (auch) die unterbliebene Einholung eines diesbezüglichen Sachverständigengutachtens kritisiert…
…Z 22“ (gemeint wohl Z 11) StGB zielenden, Vorbringen wird keine Urteilsnichtigkeit geltend gemacht, sondern bloß ein Berufungsvorbringen erstattet (RIS-Justiz RS0116960, RS0099869 [insbesondere T13]). Soweit die Mängelrüge (Z 5) die Feststellung bekämpft, wonach Wilhelm K***** der Beschwerdeführerin seine pädophilen Neigungen bereits vor der Verehelichung im Jahr…
…US 11) nicht nachvollziehbar. Im Übrigen wird mit dem Vorwurf, Milderungsgründe seien unberücksichtigt geblieben, keine Urteilsnichtigkeit dargetan, sondern nur ein Berufungsvorbringen erstattet (RIS Justiz RS0099869 [T13]). Weiters wendet die Sanktionsrüge (Z 11) ein, es sei „in keinster Weise nachvollziehbar“, weshalb über den Beschwerdeführer eine unbedingte Freiheitsstrafe im…
…nicht aber die Feststellung des Strafzumessungssachverhalts ( Ratz , WK StPO § 281 Rz 680, vgl auch § 345 Rz 17; RIS Justiz RS0099869). Dies verkennt die Beschwerde mit dem Einwand, es sei weiters (als erschwerend) berücksichtigt worden, dass der Nichtigkeitswerber die Tat nicht „spontan“ verübt hat…
…Konstatierungen und verkennt im Übrigen, dass die Feststellung des Strafzumessungssachverhalts vom zweiten und dritten Fall der Z 11 nicht erfasst ist (RIS Justiz RS0099810, RS0099869 [T16]). Die Nichtigkeitsbeschwerde war daher – wie schon von der Generalprokuratur ausgeführt – bereits bei nichtöffentlicher Beratung sofort zurückzuweisen (§ 285d Abs 1…
…des Rechtsbrechers und Art der Tat) getroffenen Sachverhaltsannahmen zu den Prognosetaten aus (richtig:) Z 11 zweiter Fall nicht bekämpft werden können (RIS Justiz RS0113980, RS0099869 [T25], RS0127354; Ratz , WK StPO § 281 Rz 680, 693, 717 f). Entgegen der weiteren Rüge (Z 11 zweiter Fall) bringen…
…zweiten Fall des § 281 Abs 1 Z 11 StPO offen ( Ratz , WK StPO § 281 Rz 669; RIS Justiz RS0099869). Die (der Sache nach) aus dem Blickwinkel einer Mangelhaftigkeit erhobene (nominell gleichwohl auf Z 10 gestützte) Beschwerdekritik geht somit schon im Ansatz fehl; sie…
…zweiter Fall StPO an, weil nur die rechtsfehlerhafte Beurteilung festgestellter Strafzumessungstatsachen nichtigkeitsrelevant ist, während deren einwandfreie Ermittlung bloß mit Berufung eingefordert werden kann (RIS Justiz RS0099869; Ratz , WK StPO § 281 Rz 680). Abgesehen davon ist der Einwand unberechtigt, weil das Erstgericht diese Annahmen – aktenkonform – auf eine…
…entwickelt ihren Einwand rechtsirriger Annahme von Vollendung statt Versuch (Z 11 zweiter Fall) – ohne insoweit einen Feststellungsmangel geltend zu machen (vgl RIS Justiz RS0099869 [insbesondere T17, T26]) – aus der urteilsfremden Prämisse, die Raubbeute habe den „generell beherrschten Raum der Bank, nämlich der konkreten Filiale“, nicht verlassen…
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