JudikaturOGH

RS0020739 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
03. Juni 2025

Beim Finanzierungsleasing gehört die Verschaffung des ordnungsgemäßen Gebrauches der Sache zur unabdingbaren Verpflichtung des Leasinggebers im Austauschverhältnis zu den Leasingraten.

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