JudikaturOGH

RS0020735 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
12. August 2025

Die Verschaffung der ordnungsgemäßen Nutzungsmöglichkeit ist eine Kardinalpflicht des Leasinggebers, die ihn auch die Sachgefahr bezüglich des Leasinggegenstandes vor der Lieferung an den Leasingnehmer tragen lässt.

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