JudikaturOGH

RS0041503 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
03. Juni 2025

Die Nichterledigung eines Teiles des Anspruchs muss im Rechtsmittel gerügt werden, es genügt nicht, dass der Antrag des aus anderen Gründen erhobenen Rechtsmittels allgemein auf vollinhaltliche Anspruchsstattgebung gerichtet ist.

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