RS0054839 – OGH Rechtssatz
Die für die Strafbemessung maßgebenden Grundsätze des Strafgesetzbuches (§§ 32 ff StGB) sind auch für das anwaltliche Disziplinarverfahren sinngemäß heranzuziehen.
Die für die Strafbemessung maßgebenden Grundsätze des Strafgesetzbuches (§§ 32 ff StGB) sind auch für das anwaltliche Disziplinarverfahren sinngemäß heranzuziehen.
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