Die in § 142 Abs 2 StGB aufgezählten Voraussetzungen müssen kumulativ gegeben sein.
Rückverweise
…dahinstehen. [6] Denn die in § 142 Abs 2 StGB aufgezählten Voraussetzungen der Privilegierung der Tat müssen kumulativ gegeben sein (RIS-Justiz RS0094279). Die Anwendung des § 142 Abs 2 StGB ist aber schon mit Blick auf die (nicht erfolgreich bekämpften) Feststellungen zum objektiven Tathergang ausgeschlossen…
…an der Gesamtheit der im Urteil konstatierten Tatsachen (RIS Justiz RS0117247 [T2]). Damit kann aber das weitere Vorbringen zu den sonstigen – kumulativen (RIS Justiz RS0094279) – Voraussetzungen des § 142 Abs 2 StGB dahingestellt bleiben. Die Nichtigkeitsbeschwerde war daher bereits bei der nichtöffentlichen Beratung sofort zurückzuweisen (§ 285d…
…Kriterien RIS Justiz RS0093906 [T2], RS0094365). Da die Voraussetzungen des § 142 Abs 2 StGB nach dem Gesetz kumulativ vorliegen müssen (RIS Justiz RS0094279), erübrigt sich ein Eingehen auf das Vorbringen zu den weiteren Prämissen dieser Privilegierung. [5] Die Nichtigkeitsbeschwerde war daher bei der nichtöffentlichen Beratung gemäß § …
…von einer Sache geringen Werts im Sinn der erwähnten Vorschrift auszugehen sein soll. Damit kann aber das weitere Vorbringen zu den sonstigen kumulativen (RIS-Justiz RS0094279) Voraus-setzungen des § 142 Abs 2 StGB dahingestellt bleiben. Zur Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten Eduard G*****: In der Hauptverhandlung am 2. April…
…noch ist es im konkreten Fall entscheidend, ob der Wert der aus der Tat lukrierten Beute 100 Euro überstieg (vgl RIS-Justiz RS0094315 und RS0094279), weil schon die festgestellte massive Gewalt gegen Sm***** (vgl US 16 ff) der implizit (zum Vorteil des Angeklagten) angesprochenen Beurteilung des gesamten Geschehens…
…nur unbedeutende Tatfolgen für das Opfer vorliegen sollten (vgl RIS-Justiz RS0094501). Damit kann das weitere Vorbringen zu den sonstigen – kumulativ notwendigen (RIS Justiz RS0094279) – Voraussetzungen des § 142 Abs 2 StGB dahingestellt bleiben. Da im Ersturteil (auch) beim zur Tatzeit zwanzigjährigen Beschwerdeführer § 19 Abs…
…angestrebte Subsumtion nach § 142 Abs (1 und) 2 StGB erfolgt nur dann rechtsrichtig, wenn sämtliche Voraussetzungen dieses Privilegierungstatbestands kumulativ vorliegen (RIS-Justiz RS0094279). Das Erstgericht hat aber vom Beschwerdeführer unbekämpft auch festgestellt, das Opfer habe durch das inkriminierte Geschehen „eine erhebliche psychische Alteration, die sich in fortbestehenden…
…Berechtigung zu. § 142 Abs 2 StGB als Privilegierung des Grundtatbestands des § 142 Abs 1 StGB verlangt kumulativ (RIS Justiz RS0094279), dass der Raub ohne Anwendung erheblicher Gewalt an einer Sache geringen Werts begangen wurde, die Tat nur unbedeutende Folgen nach sich gezogen hat und es…
…in WK 2 StGB § 142 Rz 55; Flora in Leukauf/Steininger/Tipold , StGB 4 § 146 Rz 27; RIS-Justiz RS0094279) kann das weitere Vorbringen, der Angeklagte habe keine erhebliche Gewalt angewendet (vgl im Übrigen Eder-Rieder in WK 2 StGB § 142 Rz …
…Verfahrensergebnis (konkret für die Anwendung bloß unerheblicher Gewalt und damit einer der Voraussetzungen des minderschweren Raubes, welche nach dem Gesetz kumulativ vorliegen müssen [RIS-Justiz RS0094279]) an und ist solcherart einer sachbezogenen Erwiderung nicht zugänglich (Ratz, WK-StPO § 345 Rz 23). Sie erschöpft sich nämlich zunächst in der isolierten Wiedergabe…
…einer im kollegialgerichtlichen Verfahren unzulässigen Schuldberufung die dem erkennenden Senat vorbehaltene Beweiswürdigung. Damit kann das weitere Vorbringen zu den sonstigen – kumulativ notwendigen (RIS Justiz RS0094279) – Voraussetzungen des § 142 Abs 2 StGB dahingestellt bleiben. Die Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten war daher zu verwerfen. Auch die Berufung wegen der…