7Ob26/05g—OGH Entscheidung
02. März 2005
…materiellen Recht sein Anspruch abgeleitet wird, und umgekehrt der Beklagte, der einen gegen ihn erhobenen Anspruch negiert, die rechtsvernichtenden Tatsachen zu beweisen hat (RIS-Justiz RS0039936, RS0039939, RS0037797, RS0106638). Demgemäß schlägt es zum Nachteil desjenigen aus, wenn die rechtsbegründenden bzw rechtsvernichtenden Tatsachen hiefür nicht erwiesen bzw erweisbar sind, und zwar grundsätzlich…