JudikaturOGH

RS0053407 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
10. Juli 2025

Rekurse gegen die Entscheidung des Gerichtes zweiter Instanz über den Kostenpunkt, und zwar sowohl über die Verpflichtung zum Kostenersatz als auch über die ziffernmäßige Festsetzung des Kostenbetrages sind grundsätzlich und ausnahmslos unzulässig.

Judikatenbuch Nr 4 neu; Veröff: SZ 2/143

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