Erbantrittserklärung und Überschuldung der Verlassenschaft: Rechtsfragen zur Überlassung an Zahlungs statt—OGH Entscheidung
2Ob98/24m26. Juni 2025
…sei. [8] 1.1. Auch im Verfahren außer Streitsachen steht ein Rechtsmittel nur demjenigen zu, dessen rechtlich geschützte Interessen durch den angefochtenen Beschluss beeinträchtigt wurden (RS0006598; RS0006641). Formelle Beschwer ist schon dann gegeben, wenn die Entscheidung von dem ihr zugrunde liegenden Sachantrag des Rechtsmittelwerbers abweicht, während materielle Beschwer zudem voraussetzt, dass…