JudikaturOGH

RS0046032 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. April 2024

Nach Rechtskraft der Sachentscheidung ist eine Ablehnung ausgeschlossen (geht aus der Sacherledigung des Ablehnungsantrages hervor, durch den Richter des Obersten Gerichtshofs abgelehnt wurde; die Sachentscheidung des Obersten Gerichtshofs wurde vor Erledigung des Ablehnungsantrages zugestellt).

Rückverweise