RS0101303 – OGH Rechtssatz
Gibt der OGH der Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten dahin Folge, dass er das Urteil aufhebt und die Erneuerung des Verfahrens anordnet, so hat er auch den allfälligen Ausspruch des Urteils über die Verweisung des Privatbeteiligten auf den Zivilrechtsweg aufzuheben.