JudikaturOGH

RS0101303 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
01. April 2025

Gibt der OGH der Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten dahin Folge, dass er das Urteil aufhebt und die Erneuerung des Verfahrens anordnet, so hat er auch den allfälligen Ausspruch des Urteils über die Verweisung des Privatbeteiligten auf den Zivilrechtsweg aufzuheben.

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