Spruch Der Berufung wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit EUR 877,39 (darin EUR 146,23 USt) bestimmten Kosten des Berufungsverfahrens binnen vierzehn Tagen zu ersetzen. Die Revision ist jedenfalls unzulässig. Entscheidungsgründe…
Text Die Klägerin war von 1.12.2018 bis 17.5.2019 Mitarbeiterin (Moderatorin) bei „o**.TV“, dem Fernsehsender der Tageszeitung „Ö*****“. Ihr formaler Arbeitgeber war die A***** GmbH. Ihr eigentlicher Chef war W*****. Die Beklagte ist Medieninhaberin der periodischen Druckwerke (Tageszeitungen) „Ö*****“ (…
Rechtliche Beurteilung Die Berufung ist nicht berechtigt. 1. In der Hauptsache richtet sich die Berufung ausschließlich gegen die Höhe des zugesprochenen Schadenersatzbetrags. Durch das HiNBG habe der Gesetzgeber unter anderem den Begriff der „Kränkung“ in §§ 6 ff MedienG durch den Begriff der „persönlichen Beeinträchtigu…