JudikaturJustizRW0001033

RW0001033 – OLG Wien Rechtssatz

Rechtssatz
31. Januar 2024

Entscheidungen des Patentamts sind zu begründen. Die Begründung kann entfallen, wenn im einseitigen Verfahren einem Antrag ganz stattgegeben wird. Als einseitig in diesem Sinn gelten auch Verfahren auf Übertragung von Rechten an Patenten oder Marken, bei denen der Antrag entweder einvernehmlich gestellt wird oder die belastete Partei dem Antrag ausdrücklich zustimmt.

Entscheidungen
2