Spruch I. Die Rechtsmittelverfahren 33 R 179/23w und 33 R 5/24h werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden; das führende Verfahren ist 33 R 179/23w. II. Den Rekursen wird nicht Folge gegeben. Die Antragsgegnerin hat die Kosten ihrer Rekurse selbst zu tragen Der Wert des Entscheidungsgegenstands überstei…
Text Begründung I. Gemäß § 187 ZPO kann der Senat bei Parteienidentität Verfahren verbinden, wenn dadurch die Kosten und der Aufwand vermindert werden. Die Anwendung dieser Bestimmung ist nicht auf das Verfahren erster Instanz beschränkt. Es bestehen auch keine Bedenken, die Verbindung der Verfahren trot…
Rechtliche Beurteilung Die Rekurse sind nicht berechtigt. 1. Zur Verfahrensrüge: 1.1 Die Antragsgegnerin sieht darin eine Mangelhaftigkeit des Verfahrens, dass der Beschluss keine Begründung enthalte und somit seine Überprüfung durch das Rekursgericht nicht möglich sei. 1.2 Nach dem gemäß § 35 Abs 5 MSchG auch in markenre…