Spruch Der Berufung wird n i c h t F o l g e gegeben. Die beklagten Parteien sind zur ungeteilten Hand schuldig, den klagenden Parteien binnen 14 Tagen deren mit € 191,65 (darin € 31,94 USt) bestimmten Kosten des Berufungsverfahrens zu ersetzen. Die Revision ist j e d e n f a l l s u n z u - l ä s s …
Text Entscheidungsgründe: Das Berufungsgericht hält die Rechtsmittelaus- führungen für nicht stichhältig, erachtet hingegen die damit bekämpfte Begründung des angefochtenen Urteiles für zutreffend. Die Wiedergabe des Parteienvorbringens, der Feststellungen und der rechtlichen Beurteilung des Erstgerichte…
Rechtliche Beurteilung Soweit die Berufung den Zinsenzuspruch bekämpft, ist sie durch die vom Erstgericht veranlasste Urteilsberichtigung als erledigt anzusehen. Im Übrigen vertreten die Beklagten die Auffassung, die von ihnen eingewendete Gegenforderung im zu Recht bestehenden Ausmaß von € 490,-- müsse in beiden verbunde…