Spruch Dem Rekurs wird teilweise Folge gegeben und der angefochtene Beschluss dahin abgeändert, dass er in seinem Kostenpunkt zu lauten hat: „Die gekündigte Partei ist schuldig, der kündigenden Partei binnen 14 Tagen die mit EUR 141,09 (darin EUR 52,-- Barauslagen und EUR 14,85 USt) bestimmten Kosten der A…
Text Die kündigende Partei kündigte das zwischen den Streitteilen bestehende Mietverhältnis zum 30.4.2007 gemäß § 1118 zweiter Fall ABGB gerichtlich auf. Mit dem angefochtenen Beschluss bewilligte das Erstgericht die Aufkündigung und sprach unter einem aus, dass für die Aufkündigung kein Kostenersatz geb…
Rechtliche Beurteilung Der Rekurswerber weist zutreffend darauf hin, dass der Bestandgeber nach der neueren Rechtsprechung zumindest in jenen Fällen, in denen er statt der Räumung nach § 1118 zweiter Fall ABGB das für den Bestandnehmer gelindere Mittel der Aufkündigung nach den §§ 560 ff ZPO wählt, kostenrechtlich nicht s…