Spruch Die Nichtigkeitsberufung wird verworfen. Im übrigen wird der Berufung Folge gegeben und das angefochtene Urteil dahin abgeändert, dass es einschließlich seiner als bestätigt aufrecht erhaltenen und seiner als unbekämpft in Rechtskraft erwachsenen Teile insgesamt zu lauten hat: "Der Beklagte ist schu…
Text Mit dem angefochtenen Urteil hat das Erstgericht dem Klagebegehren vollinhaltlich stattgegeben und den Beklagten zur Zahlung von EUR 118,87 (in diesem Betrag sind in Wahrheit EUR 15,26 an Mahnspesen, also an Nebengebühren, enthalten) und von EUR 188,25 Nebengebühren samt Zinsen und Kosten verpflicht…
Rechtliche Beurteilung Der Nichtigkeitsgrund des § 477 Abs. 1 Z 4 ZPO, den der Berufungswerber geltend macht, schützt den Anspruch der Partei auf rechtliches Gehör, stellt aber nicht alle Verletzungen des rechtlichen Gehörs unter Nichtigkeitssanktion, sondern nur eine besondere Erscheinungsform, nämlich die gesetzwidrige …