Spruch Dem Rekurs wird teilweise Folge gegeben. Das angefochtene Urteil wird in seinem Kostenausspruch (Pt. 3.) dahin abgeändert, dass es zu lauten hat: "3. Die beklagte Partei ist weiters schuldig, der klagenden Partei deren mit EUR 554,05 (darin enthalten EUR 84,51 USt und EUR 47.- Barauslagen) bestim…
Text Mit dem in seiner Kostenentscheidung angefochtenen Urteil wurden - als Nebenforderung begehrte - Inkassokosten (EUR 286,24 s.A.) abgewiesen, der Klage über den Hauptanspruch von EUR 633,60 s.A. wurde zur Gänze stattgegeben. In seiner Kostenentscheidung ging das Erstgericht davon aus, dass die klage…
Rechtliche Beurteilung Der Rekurs ist teilweise berechtigt. Die klagende Partei argumentiert, das Klagebegehren sei lediglich hinsichtlich begehrter Inkassokosten abgewiesen worden. Diese seien als Nebenforderung geltend gemacht worden. Nach § 54 Abs 2 JN seien Nebenforderungen bei der Streitwertberechnung nicht zu berü…