Spruch Dem Rekurs wird Folge gegeben, der angefochtene Beschluß, soweit damit das auf weitere S 1.388,-- s.A. gerichtete Klagebegehren zurückgewiesen wurde, aufgehoben und insofern dem Erstgericht die neuerliche Entscheidung über die von der klagenden Partei eingebrachte Klage unter Abstandnahme vom gebra…
Text BEGRÜNDUNG: Mit ihrer Klage begehrt die klagende Partei vom Beklagten die Zahlung von S 2.604,-- s.A., wobei dem eine Warenlieferung vom 13.12.1994 von S 1.388,-- zugrunde liege und im übrigen vorprozessuale Zinsen und Kosten enthalten seien. Nach Durchführung eines Verbesserungsverfahrens mit de…
Rechtliche Beurteilung Die Heranziehung der vom Erstgericht zitierten Judikatur des Landesgerichtes Salzburg erweist sich im gegenständlichen Fall, wie der Rekurs zutreffend ausführt, als verfehlt. Im vorliegenden Fall wird dabei nämlich übersehen, daß über Vermittlung der Firma Inkasso GmbH zwischen der klagenden Partei…