Text Begründung: [1] Gegenstand des Revisionsrekursverfahrens ist der Antrag der Eltern im – mittlerweile in der Hauptsache rechtskräftig entschiedenen – Obsorgeverfahren, ihnen Akteneinsicht in die Dokumentation des Jugendhilfeträgers zu gewähren.…
Rechtliche Beurteilung [2] Die Akteneinsicht ist die Informationsaufnahme aus dem Gerichtsakt (5 Ob 53/14a; vgl Danzl , Geo 9 § 170 Anm 7, § 371 Anm 8). Das Recht der Parteien eines Verfahrens, in den Gerichtsakt Einsicht zu nehmen, soll die effektive Ausübung des rechtlichen Gehörs sowie die Waffengleichheit garantiere…