JudikaturJustizRS0133817

RS0133817 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
30. März 2022

Werden bildliche Äußerungen in Fragestellung, Wahrspruch und Urteil nicht verschriftlicht, wird insoweit keine Feststellungsgrundlage geschaffen. Ihre Wiedergabe ausschließlich in Bildform scheidet als Subsumtionsbasis aus.

Entscheidungen
2