Spruch Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden aus Anlass der Revision einschließlich des durchgeführten Verfahrens als nichtig aufgehoben. Die Klage ist vom Erstgericht als Antrag im Außerstreitverfahren zu behandeln. Die Kosten des für nichtig erklärten Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben. Begr…
Text Die Kläger sind seit Juli 2012 je zur Hälfte Eigentümer einer Liegenschaft, auf der sie ein Einfamilienhaus errichteten. Der Beklagte ist seit 1977 Eigentümer einer Liegenschaft, auf der seine Eltern 1962 ein Einfamilienhaus errichtet hatten. Die für die Bebauung dieses Grundstücks erforderliche Tri…
Rechtliche Beurteilung Aus Anlass der außerordentlichen Revision der Kläger, die darin „von ihrem Miteigentum an der Quelle“ sprechen und mit einem durch die ursprünglichen Ableitungen festgelegten Quellwasserbezugsverhältnis argumentieren, sind die Entscheidungen der Vorinstanzen aufzuheben und ist wahrzunehmen, dass das…