RS0132152 – OGH Rechtssatz
RS0132152 – OGH Rechtssatz
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Inhalt eines materiell-rechtlich aus § 1323 ABGB herleitbaren Freistellungsanspruchs kann auch eine monatliche "Befreiungsrente" (§ 1327 ABGB) sein. Für das entsprechende Leistungsbegehren ist prozessual eine Analogie zu § 406 Satz 2 ZPO geboten. Eine solche Verpflichtung zur Freistellung von zukünftigen monatlichen Rentenverpflichtungen entsteht aber erst in dem Zeitpunkt deren Fälligkeit gegenüber dem Gläubiger.