Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Die Beschlüsse der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass der Beschluss des Erstgerichts zu lauten hat wie folgt: „Aufgrund der nachstehenden Urkunden 1. Mietvertrag vom 8. 7. 2014 2. Nachtrag vom 9. 5. 2016 3. Erklärung vom 9. 11. 2016 4. Widmungsbestätig…
Text Begründung: Ewald R***** ist Alleineigentümer der Liegenschaft EZ ***** unter anderem mit dem Grundstück *****. Der Zweitantragstellerin steht ob der gesamten Liegenschaft das Fruchtgenussrecht zu. Sie schloss als Vermieterin mit der Erstantragstellerin als Mieterin am 25. 6. 2014 einen notariell be…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist aus dem vom Rekursgericht genannten Grund zulässig, er ist auch berechtigt. 1. Der Revisionsrekurs weist zutreffend darauf hin, dass sich aus den Entscheidungen 5 Ob 157/07k (= wobl 2008/11 [C all ] = NZ 2008/AGS 698 [ Hoyer ]) und 5 Ob 146/15d (= NZ 2016/172) zur relevanten …